Ein Manager ist für die gesamte geschäftliche Abwicklung des Künstlers zuständig. Seine Aufgaben sind folgende:
- Er sorgt in erster Linie für gut gehende Geschäfte
- Er übernimmt buchhalterische Aufgaben
- Er vereinbart in der Regel alle Studio-, Rundfunk-, Foto- oder Tourneetermine
- Er hält den Kontakt zu Anwälten, Steuerberatern, Verlag und Plattenfirma
- Er übernimmt die Werbung für die Band
Ein Manager muss hervorragend mit Menschen umgehen können und der Gruppe fachlich mit Rat und Tat zur Seite stehen. Kurz gesagt ist er das „Mädchen für alles“ mit einem Fulltime-Job.
Große Stars haben oft mehrere Manager für die verschiedenen Bereiche des Rock- und Popbusiness: einen Tourmanager, einen Plattenmanager, einen Videomanager usw.
Die Einkünfte des Managers
Branchenüblich wird ein Manager, Promotor oder Berater mit 20 Prozent des Künstler-Nettoeinkommens honoriert. Es ist empfehlenswert, den Manager nur an Einkünften zu beteiligen, zu denen er selbst beigesteuert hat.
Der Amateurmanager
Nachwuchsbands, die ihre eigenen Konzerte oder Demo-Aufnahmen organisieren und dafür werben (plakatieren, Pressemitteilungen versenden usw.), sind längst ihre eigenen Amateurmanager, ohne dass ihnen dies vielleicht bewusst wird. Oft übernimmt nur ein einziges Bandmitglied die bürokratischen Aufgaben. Wenn eine Band nach oben kommen will, sind die Managementtätigkeiten mindestens ebenso wichtig wie die Musik. Diese Arbeiten nehmen bei einer professionellen Band irgendwann überhand, sodass sie kompetente fremde Hilfe benötigt.
Die Pflichten des Managers
Es ist schwierig, alle Pflichten genau vertraglich festzuhalten, da dies nicht zu pauschalisieren ist. Grundsätzlich sollte in einem Vertrag zwischen Manager und Künstler festgehalten werden, dass der Manager nach bestem Wissen und Gewissen an einem positiven Verlauf der Künstlerkarriere zu arbeiten hat. Individuelle Vereinbarungen können sein, dass der Manager eine bestimmte Anzahl von Konzerten zu organisieren hat oder Ähnliches. Sinnvoll ist es, schriftlich festzuhalten, dass der Manager alle größeren Aktivitäten mit dem Künstler absprechen muss. Es ist ein Unterschied, ob ein Künstler mit einem Manager oder mit einer Managementgesellschaft zusammenarbeitet. Im letzten Fall sollte vereinbart werden, dass die Band beziehungsweise der Künstler immer von derselben Person betreut wird, um unnötiges Chaos zu vermeiden.
Pflichten des Künstlers
Der Manager wird verlangen, dass sich der Künstler beruflich und privat so gut wie möglich für seine Karriere engagiert. Der Manager kann vom Künstler erwarten, dass dieser während der Vertragslaufzeit mit keinem weiteren Management zusammenarbeitet. Das bedeutet, dass die Band zum Beispiel alle vom Manager angebotenen Auftrittsmöglichkeiten annimmt. Ein gewisses Mitspracherecht der Band sollte dabei geregelt werden. Während der Vertragslaufzeit wird der Manager darauf bestehen, dass alle Aktivitäten der Gruppe – seien es Gastspielvereinbarungen, Plattenproduktionen oder Zeitungsinterviews – über ihn organisiert werden. Die Band verpflichtet sich, den Manager bei Vertragsabschlüssen nicht zu umgehen.
Vertragslaufzeit
Ein Managervertrag sollte für mindestens ein, höchstens fünf Jahre festgesetzt werden. Wie auch Platten- und Verlagsverträge können Vereinbarungen mit Managern oft durch sogenannte „Optionen“ verlängert werden. Hierbei sollte jedoch auch für die Band die Möglichkeit der frühzeitigen Vertragsauflösung bestehen. Wenn sich in einem bestimmten Zeitraum ein bestimmter Erfolg nicht eingestellt hat, zum Beispiel bestimmte CD-Verkaufszahlen, eine angestrebte Chartplatzierung oder eine Mindestzahl von Auftritten, kann man vereinbaren, dass der Vertrag aufgehoben wird. |