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Für Musiker, die das Lied zwar nicht komponiert, aber immerhin eingespielt haben, wurde Ende der 1950er-Jahre die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) gegründet, um auch ihre Arbeit zu honorieren.

Erstauswertung
Jeder Musiker hat das Recht, frei zu entscheiden, welche Aufnahmen oder Live-Auftritte er macht. Er wird dafür ein entsprechendes Honorar aushandeln und beziehen. Diese Aufnahmen und Auftritte nennt man die „Erstauswertung seiner musikalischen Leistung“.

Zweitauswertung
Wird eine CD-Aufnahme, an der dieser Musiker beteiligt war, nun im Radio gesendet oder von Privatleuten auf Band überspielt, so besteht nicht die Möglichkeit, dies zu genehmigen oder zu untersagen. Der Musiker bezieht hierfür auch kein gesondertes Honorar. Diese Stufe der Leistungsauswertung des besagten Musikers nennt man die „Zweitauswertung“.

Drittauswertung
Hier handelt es sich zum Beispiel um private Vervielfältigung von bereits gesendeten Platten, wenn jemand also ein Lied aus dem Radio auf einen eigenen Tonträger aufnimmt.
Weil der ausübende Künstler für die Zweit- und Drittauswertung nicht extra um seine Zustimmung gebeten werden kann, sieht das Urheberrecht für die Interpreten und auch die Tonträgerhersteller einen Anspruch auf angemessene Vergütung vor. Hier tritt die GVL in Erscheinung, die für die verschiedenen Auswertungsstufen Gebühren einzieht und dann die Musiker, die zu ihren Mitgliedern zählen, sowie die betreffenden Plattenfirmen durch diese Einnahmen entsprechend entlohnt.

Die Verteilung der Gelder
Die Ausschüttung wird zwischen Künstler und Tonträgerhersteller jeweils zur Hälfte aufgeteilt. Die GVL-Ausschüttungen richten sich nach den Honoraren und Gagen, die die Musiker durch die Erstauswertung verdient haben, zum Beispiel das Honorar für einen Studiomusiker. Die Tantiemen werden nach den genauen Sendeminuten der Songs jedes Musikers berechnet. Die GVL-Mitglieder reichen somit einmal jährlich ihre gesamten Gagen- und Honorarquittungen bei der Gesellschaft ein, wonach die GVL dann die Tantiemen errechnet und auszahlt.
Die Mitgliedschaft in der GVL ist kostenlos.

Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)
Heimhuder Straße 5
20148 Hamburg

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